mit der Rechtsanwältin ANNA VORWERG
Bei bestehenden Krankheiten und Behinderungen an der Teilhabe im Alltags- oder Erwerbsleben kann es sinnvoll sein, beim Versorgungsamt die Feststellung eines sogenannten „Grades der Behinderung“ zu beantragen. In der Beratung können Unsicherheiten bei der Antragstellung genommen und hilfreiche Tipps gegeben werden.
Anmeldung ist unbedingt erforderlich!