Die Ausstellung widmet sich der Geschichte der politischen Verfolgung in der SBZ und frühen DDR bis 1953 aus regionaler Perspektive. Schwerpunktmäßig behandelt wird der Zeitraum bis zur Staatsgründung. Ausgehend von der Wirkungsgeschichte des Hauses wird insbesondere anhand von Einzelschicksalen die Verfolgungspraxis der Besatzungsmacht gegen deutsche Zivilisten dokumentiert. Außerdem beleuchtet werden die Rolle der mit der Besatzungsmacht verbündeten deutschen Kommunisten und die weitere politische Entwicklung.
1945 wird Mecklenburg-Vorpommern Teil der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Die weitere Entwicklung wird bestimmt durch die von der Militärverwaltung mit Hilfe ihrer deutschen Verbündeten durchgesetzten gesellschaftlichen Veränderungen. Maßgeblichen Anteil daran hat die sowjetische Geheimpolizei. Mit ihr halten Repressionsmethoden Einzug, die in der Sowjetunion ganz alltäglich sind. Dazu zählen Verhaftungen, Folterungen und Deportationen. Als Sitz des regionalen „operativen Sektors“ dient das Schweriner Justizgebäude.
Katastrophale Haftbedingungen
Der Zellentrakt des Justizgebäudes ist mitunter derart überfüllt, dass sich bis zu zehn Gefangene eine Einzelzelle teilen müssen. Die Nacht verbringen sie häufig auf dem Zellenboden. Wasser steht nur in geringer Menge zur Verfügung. Toilettenartikel wie Seife und Zahnbürsten sind nicht vorhanden. Anstaltskleidung gibt es ebenso wenig wie Wäschestücke zum Wechseln. Nachts finden psychisch aufreibende Verhöre statt, die sich häufig über Stunden erstrecken. Um Geständnisse zu erpressen, bedienen sich die Vernehmungsoffiziere auch gewaltsamer Methoden.
Über strafbare Handlungen gegen die Besatzungsstreitkräfte sowie alle Versuche zur Wiederherstellung des Naziregimes dürfen ausschließlich „Gerichte der Militärregierung“ befinden. Als solche gelten in der SBZ die Sowjetischen Militärtribunale (SMT). Das SMT des Landes tagt im Regelfall im Schweriner Justizgebäude. Bei den Angeklagten handelt es sich zumeist um Personen, die „konterrevolutionärer Verbrechen“ beschuldigt werden. Die Verfahren finden meist ohne Vorlage von Beweisen, ohne Anwalt und ohne qualifizierte Dolmetscher statt.
Preisinformation:
Der Besuch der Ausstellungen und die Nutzung der Bildungsangebote des Dokumentationszentrums sind kostenfrei.